Tiere sind für mich niemals Sport-, Prestige- oder Nutzobjekte, sondern vollwertige Familienmitglieder und Partner!
(staatliche Zulassungsnummer: 781600)
und
(stattliche Zulassungsnummer: 7192409)
Abschluss: (mit Auszeichnung bestandenes )Diplom
Zusätzliche Qualifikationen mit erfolgreichem Abschluss:
(staatliche Zulassungsnummer: II/244)
(staatliche Zulassungsnummer: 7135804)
Erfolgreiche Abschlussprüfung vor dem Gesundheitsamt München
(Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie)
Erfolgreiche Zulassungsprüfung vor dem Veterinäramt Fürstenfeldbruck gemäß § 11 TierschG
Hochschulzertifikate in Angewandter Prävention und Gesundheitsförderung und Management
Studium zahlreicher Fachbücher / Publikationen zu den genannten Themen zum jeweils aktuellsten wissenschaftlichen Stand
Fortlaufende Weiterbildung
Fortlaufende Weiterbildung auf dem Gebiet der Neuropsychologie und biologischen Psychologie
Fortlaufende Weiterbildung auf dem Gebiet der Humanpsychologie
Vorträge u. A. von Dr. Med Martin v. Wächter, Dr. Med. Askan Hendrischke, Prof. Dr. Dr. Manfred Spitzer, Gerald Hüther, Dr. Med. Ralf Werner (über die Themen Stress, Trauma, Neuropsychologie, Gerhirn, Lernpsychologie, Entwicklung von Bindungen, etc.)
Vorträge von Günther Bloch, Dr. Udo Gansloßer, Dr. rer. nat. Ute Blaschke-Berthold, Dr. Daniela Zurr; u. A.
Weiterbildung auf dem Gebiet der Ernährungsberatung für Hunde
Zertifizierte Fortbildung der Firma Bayer zu den Themen Tiergesundheit und Verhaltenstherapie
Publikationen
Aus rechtlichen Gründen weise ich drauf hin, dass die Berufsbezeichnung des Tierpsychologen, Tier-Homöopathen - mit Ausnahme der staatlichen Zulassungsprüfung - nicht gesetzlich geschützt ist und die Ausbildung nur an privaten Schulen möglich ist. Es ist jedem selbst überlassen was er aus der Ausbildung macht und wie viel Zeit er in Ausbildung und Weiterbildung, investiert.
Außerdem ist es gesetzlich vorgeschrieben, darauf hinzuweisen, dass Naturheilverfahren wie Homöopathie und Bach - Blüten in der Schulmedizin nicht anerkannt sind und ihre Wirkungen als nicht erwiesen (gleichbedeutend mit nicht anerkannt) gelten.
Kontrollierende Behörde gemäß § 11 TierschG.:
Landratsamt Fürstenfeldbruck (Veterinäramt)
Hans-Sachs-Str. 9
82256 Fürstenfeldbruck